Überschuldung Begriffserklärung:
Eine Überschuldung kann jeder normalen (natürlichen) Person, einem Unternehmen, Verbänden oder Körperschaften entstehen, wenn ihnen weniger Werte gehören, als sie selbst anderen (Menschen) Werte schulden und wenn keine Verbesserung des Zustandes zu erwarten ist.
Überschuldung bei juristischen Personen:
Bei juristischen Personen spricht man von Überschuldung, wenn ihre Bilanz negativ ist (Aktiva sind kleiner als ihr Fremdkapital) und man davon ausgehen kann, dass die Unterbilanz nach einer gewissen Zeit nicht überwunden werden kann.
Überschuldung bei Privatpersonen:
Bei Privatpersonen oder natürlichen Personen spricht man von Überschuldung, wenn es der betroffenen Person nicht möglich ist, die Schulden in einer gewissen Zeit unter Einsatz des vorhandenen und/oder freien Einkommens zu bezahlen ohne die eigene Grundvoraussetzung zu gefährden. Dann droht die Privatinsolvenz (auf unsere Fachseite weiterlesen…). Es gibt dabei viele Ursachen für Überschuldung bei Privatpersonen, Beispiele dafür sind: Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder Einkommenseinbußen bei einem Jobwechsel. Oft sehen sich Betroffene nur als Opfer der Überschuldung und nicht als einen Hauptverantwortlichen der Überschuldung. Die Studie “Schulden-Kompass” der Schufa Holding AG kommt zu folgenden Ursachen der Überschuldung: Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Einkommenseinbußen (29,3 %), Änderung der Lebensumstände durch Trennung, Scheidung oder Tod des Partners (13,5 %), Konsumverhalten (8,6 %), Erkrankung, Sucht oder Unfall (9,8 %), Existenzgründung, gescheiterte Selbstständigkeit (9,5 %) und eine gescheiterte Immobilienfinanzierung mit 4 % als Hauptursache für die Überschuldung.
Die Zahl der Privatinsolvenzen steigt
Die Schufa Holding AG hat von dem Jahr 2007 die Schulden nach Gläubigern ohne Selbständige und Personen mit Immobilienschulden folgendermaßen dargestellt: Banken in Form von Raten- und Dispositionskrediten (48,8 %) mit 11.017 Euro, Schulden bei Inkassounternehmen (11,8 %) mit 2.663 Euro, Schulden bei öffentlichen Gläubigern wie Finanzämtern (7,2 %) mit 1.620 Euro, Schulden bei Privatpersonen (4,0 %) mit 904 Euro, Vermieter in Form von nicht geleisteten Mietzahlungen (3,9 %) mit 885 Euro und Schulden bei Telefongesellschaften (2,9 %) mit 664 Euro, was zusammen insgesamt 22.555 Euro darstellt. Gläubiger sehen außer den veränderten Einkommensveränderungen noch folgende Ursachen für die Überschuldung: Finanzielle Allgemeinbildung. Dies ist ein typisch relativ niedriges Ausbildungsniveau von überschuldeten Personen. Eine Studie belegt, dass nur 3,8 % der Überschuldeten Akademiker waren. Dahingegen haben 31 % der Überschuldeten keine abgeschlossene Berufsausbildung und 65 % eine abgeschlossene Lehre (Schuldenkompass). Eine weitere Ursache für Überschuldung sehen Gläubiger in einer unangemessenen Konsumneigung. Viele Menschen sollten den Konsum reduzieren wenn das Einkommen geringer wird. Dies machen aber nur sehr wenige Menschen. Somit halten viele Menschen ihren Lebensstandard bei und nehmen sogar noch Kredite auf. Darunter fallen auch gescheiterte Immobilienfinanzierungen. Das heißt, dass nicht gleich nach einer Trennung oder Arbeitslosigkeit der Verkauf einer Immobilie erfolgt, sondern dass auf Besserung gehofft wird und eine zunehmende Verschuldung in Kauf genommen wird. Eine weitere Ursache für Überschuldung in der Sicht der Gläubiger ist der Betrug. Oft liegen falsche Einkommensunterlagen vor.
Auswirkungen:
Die Überschuldung ist ein sehr gravierendes Problem und kann bei jeder Einkommensschicht eintreten.
Hilfestellung und Beratung bei Überschuldung:
Überschuldeten Personen wird geraten frühzeitung eine Schuldenberatungsstelle aufzusuchen (bei Verbraucherzentralen, Wohlfahrtverbänden oder Kommunen). Für überschuldete Menschen besteht die Möglichkeit in ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu kommen. Es erfolgt dann entweder ein außergerichtlicher Vergleich durch die Beratungsstelle oder es kommt zu einem gerichtlichen Vergleich. Kommt es zu keiner Einigung, dann folgt ein Insolvenzverfahren. Diese Verfahren ermöglicht die Streichung sämtlicher Schulden nach sechs Jahren.
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